Dieser Vertrag (wie unten definiert) wird zwischen Ihnen, d.h. entweder die natürliche oder juristische Person welche (i) im Falle des Online-Vertragsabschlusses diesen Vertrag online annimmt oder (ii) im Falle des schriftlichen Vertragsabschlusses auf dem Deckblatt (soweit vorhanden) als Rechnungsempfänger bezeichnet wird und dieses Deckblatt unterzeichnet ("Kunde" / "Sie") und der Google Ireland Limited (Registernummer: 368047), Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland ("Google") geschlossen. Dieser Vertrag regelt Ihre Teilnahme an dem Programm (wie unten definiert). Die Bedingungen dieses Vertrages gelten auch für alle späteren Geschäfte zwischen den Parteien als vereinbart, selbst wenn sich Google nicht ausdrücklich hierauf beruft. Entgegenstehende oder von diesen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennt Google nicht an. Bedingungen des Kunden sind nur verbindlich, wenn sie von Google ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
1. Definitionen
"3PAS" (third party ad server) ist ein Dritter, welcher Werbung ausliefert und von Google autorisiert ist, an den Teilen des Programms teilzunehmen, welche die Auslieferung von Werbung durch Dritte erlauben;
"AdWords Programm" bezeichnet das Online-Werbeprogramm von Google;
"Allgemeine Geschäftsbedingungen" bezeichnet diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Werbung;
"Annahmezeitpunkt" bezeichnet entweder (i) das Datum zu dem der Kunde den Vertrag online abschließt oder (ii) das Annahmedatum, das auf dem Deckblatt (soweit vorhanden) genannt wird;
"Anspruchszeitraum" ist der Zeitraum von 60 Tagen nach dem Rechnungsdatum;
"Beendigungszeitpunkt" bezeichnet das von den Parteien vereinbarte Datum (sofern einschlägig), zu dem dieser Vertrag endet und keine Werbung gleich welcher Art mehr zugänglich gemacht wird;
"Deckblatt" bezeichnet ein Dokument, welches die Allgemeinen Geschäftsbedingungen einbezieht (einschließlich, aber nicht beschränkt auf, ein Deckblatt und eine Unterschriftsseite, welche auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bezug nimmt).
"Display-Werbung" ist jede Werbung in grafischer Form sowie Videowerbung (in den Formaten .gif, .jpeg, .png, .swf und anderen Flashformaten oder sonstigen Formaten, über die Google Sie ggf. informiert);
"Google-Angebot" bezeichnet alle Webseiten, Anwendungen, Inhalte und sonstigen Angebote und Medien, die durch Google betrieben oder angeboten werden;
"IC" (ad impression count) bezeichnet die Häufigkeit der Anzeige von Werbung.
"Inserent" ist die natürliche oder juristische Person, deren (entweder von ihr oder von Dritten in ihrem Auftrag erstellte) Werbung von Google in Übereinstimmung mit diesem Vertrag zugänglich gemacht wird, wobei die natürliche oder juristische Person ggf. auf dem Deckblatt näher bezeichnet ist;
"Kreative Inhalte" bezeichnen alle Werbeinhalte, zugehörige Technologien und tags, welche den Policies unterliegen;
"Partner" bezeichnet die natürliche oder juristische dritte Person, die Inhaber oder Betreiber eines Partner-Angebots ist;
"Partner-Angebot" bezeichnet alle Webseiten, Anwendungen, Inhalte und sonstigen Angebote und Medien, die durch einen Partner betrieben oder angeboten werden und auf denen Google Werbung platziert;
"Policies" sind die Werberichtlinien des Programms, welche unter http://www.google.com/ads/policies zu finden sind (bzw. unter einer anderen URL, die Google Ihnen ggf. mitteilt);
"Programm" bezeichnet die unterschiedlichen Arten von Google-Werbediensten, die von Google näher beschrieben werden können (i) im Online-Werbesystem; oder (ii) in einem anderen von Google zur Verfügung gestellten Dokument;
"Target" ist jedes Keyword, negative Keyword, jede Kategorie und/oder sonstige Maßnahme zur Zielbestimmung von Werbung;
"Vertrag" bezeichnet die aus den folgenden Elementen bestehende Vereinbarung: (i) diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, (ii) allen Dokumenten (einschließlich des Deckblatts, soweit vorhanden), welche diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einbeziehen, (iii) den Policies und (iv) allen anderen wirksam vereinbarten Dokumenten, bei denen sich die Parteien auf die Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen einigen;
2. Platzierung der Anzeige und Targeting
2.1 Google bemüht sich, Werbung des Kunden entsprechend der dem Kunden angebotenen und vom Kunden ausgewählten Platzierungsmöglichkeiten zu schalten.
2.2 Google wird im Rahmen des Programms ggf. neue Formen von Werbung anbieten. Alle existierenden und neuen Werbeformen, die durch das Programm angeboten werden, unterliegen ebenfalls diesem Vertrag und Google bemüht sich, solche Werbung für diejenigen Medien und in der Art und Weise bereit zu stellen, wie dies näher (i) im Online-Werbesystem, (ii) den Policies oder (ii) einem anderen von Google bestimmten Dokument beschrieben wird.
2.3 Google ist nicht verpflichtet, (i) eine Werbung an einer bestimmten Stelle oder Position oder zu einem bestimmten Zeitpunkt zugänglich zu machen oder (ii) eine bestimmte Werbung überhaupt zu schalten oder eine bestimmte Anzahl von Einblendungen, Veröffentlichungen, Conversions oder von Klicks auf eine Werbung zu gewährleisten, unabhängig davon, ob dies Partner-Angebote, Google-Angebote oder Teile dieser Angebote betrifft.
3. Kosten, Kreative Inhalte und Positionierung
3.1 Der Kunde verpflichtet sich, Google die Kreativen Inhalte für alle Arten von Werbung in Übereinstimmung mit den Fristen im Online-Werbesystem (oder wie sonst von Google mitgeteilt) zur Verfügung zu stellen.
3.2 Soweit Google nicht einer anderen Regelung schriftlich zustimmt, gilt: (i) die Positionierung von Werbung in einem Google-Angebot oder in einem Partner-Angebot (soweit einschlägig) steht jeweils im alleinigen Ermessen von Google bzw. des Partners und (ii) Google ist berechtigt, dasselbe Target mehr als einem Kunden zur Verfügung zu stellen.
3.3 Wenn der Kunde Google damit beauftragt, die Schaltung oder Modifizierung einer Kampagne oder von Elementen einer Kampagne vorzunehmen (einschließlich der Google gegebenen Zustimmung zur generellen Optimierung von Kampagnen), gilt eine solche Schaltung oder Modifizierung der Kampagne entweder (i) mit der Bestätigung des Kunden oder (ii) dem Ablauf des fünften Werktages nach der Vornahme der Schaltung oder Modifizierung durch Google, je nachdem welcher Zeitpunkt früher eintritt, als vom Kunden genehmigt.
3.4 Ausschließlich der Kunde ist verantwortlich für alle (i) Targets; (ii) Kreativen Inhalte, die vom oder für den Inserenten erstellt wurden; (iii) Inhalte, zu denen Nutzer durch einen Kreativen Inhalt geleitet werden (einschließlich von Inhalten auf der Domain oder Zielseite, die durch Klicken auf eine in den Kreativen Inhalten enthaltene URL erreicht werden; und (iv) beworbene Leistungen und Produkte (zusammen "Services des Inserenten").
3.5 Ausschließlich der Kunde ist verantwortlich für (i) den Einsatz von Marketingstrategien und -methoden und (ii) die Erstellung, Veränderung, Aufrechterhaltung und Verwaltung von Budgets und Konten, unabhängig davon, ob diese Handlungen allein durch den oder im Namen des Kunden oder Vorschlägen und/oder Empfehlungen von Google folgend vorgenommen wurden.
3.6 Soweit nicht anders vereinbart, sind Google und/oder jeder Partner zu jeder Zeit nach eigenem Ermessen berechtigt, jede Werbung, alle Kreativen Inhalte und/oder jegliches Target zurückzuweisen oder zu entfernen. Google ist darüber hinaus jederzeit berechtigt, aber nicht verpflichtet, Werbung zu ändern, soweit dies erforderlich und angemessen ist, um eine Übereinstimmung mit technischen Spezifikationen oder Regeln für Google-Angebote oder Partner-Angebote oder mit den Policies herzustellen. Jede sonstige Veränderung von Werbung nimmt Google nur (i) unter den Voraussetzungen von Ziffer 3.3 oder (ii) mit der Zustimmung des Kunden vor, die der Kunde auf verschiedene Arten erteilen kann, etwa weil er seine opt-out Rechte nicht wahrnimmt (z.B. bei Versuchen hinsichtlich der Benutzeroberfläche oder zur Werbequalität).
3.7 Der Kunde gestattet Google, ein automatisiertes Softwareprogramm zu verwenden, um Webseiten, die in Verbindung zu den Services des Inserenten stehen, zur Evaluierung der Qualität der Werbung und zum Zwecke der Auslieferung von Werbung aufzurufen und zu analysieren. Sofern der Kunde die Vornahme solcher Auswertungen nicht wünscht, kann er dies Google in einer von Google dafür vorgesehenen Weise mitteilen.
4. Partner-Angebote
Der Kunde verpflichtet sich, in Bezug auf die Werbung des Kunden ausschließlich direkt mit Google zu kommunizieren, auch wenn die Werbung des Kunden innerhalb von Partner-Angeboten platziert wird und die Kommunikation die Werbung innerhalb von Partner-Angeboten betrifft. Darüber hinaus stimmt der Kunde zu, dass bei der Platzierung solcher Werbung auf Partner-Angeboten die jeweiligen Partner Zugang zum Inhalt der Werbung erhalten, einschließlich (aber ohne Beschränkung) aller bildlichen Darstellungen und aller URLs, jeglicher Kontaktinformationen und aller sonstigen Informationen, die aufgrund solcher URLs erhalten werden können, sowie Daten, die Suchanfragen oder Klicks betreffen.
5. Auslieferung von Werbung durch Dritte (Ad Serving)
5.1 Der Kunde verpflichtet sich, keine Sicherheitsmaßnahmen des Programms zu verletzen oder zu umgehen oder wissentlich Werbung anzubieten, die Malware, Spyware oder sonstige schädliche Computerprogramme enthält.
5.2 Der Kunde darf einen 3PAS nur dann zur Auslieferung oder zum Nachverfolgen von Werbung in einem Programm benutzen, wenn dieses die Auslieferung von Werbung durch Dritte gestattet und wenn Google dem 3PAS erlaubt hat, an dem Programm teilzunehmen. Google wird die 3PAS tags des Kunden implementieren, so dass sie ihre wesentliche Funktion erfüllen können. Wenn die IC von Google für eine Kampagne mit Display-Werbung während des Abrechnungszeitraums um mehr als 10% höher ist als die IC des 3PAS des Kunden, wird der Kunde einen Ausgleich zwischen Google und dem 3PAS unterstützen. Wenn diese Abweichung nicht geklärt werden kann und der Kunde während des Anspruchszeitraums einen Anspruch geltend gemacht hat, (i) wird Google dem Kunden eine Gutschrift über Werbeleistungen gewähren, welche 90% der Google IC minus der 3PAS IC multipliziert mit dem von Google mitgeteilten durchschnittlichen CPM (Kosten je tausend Impressionen) während des Abrechnungszeitraums entspricht (die "Abweichungsgutschrift") und (ii) kann Google die Erlaubnis des Kunden zur Benutzung des 3PAS aussetzen, wobei der Kunde während der Dauer der Aussetzung keinen Anspruch auf eine Abweichungsgutschrift hat. Bei der Berechnung der Abweichungsgutschrift werden Zahlen/Daten des 3PAS benutzt, dessen ad server tags Google übermittelt wurden. Soweit Google dies verlangt, muss der Kunde den 3PAS dazu verpflichten, Aufzeichnungen über IC Abweichungen direkt an Google zu senden. Der Kunde erhält keine Gutschrift für Abweichungen, die auf der Unfähigkeit des 3PAS zur Auslieferung von Werbung beruhen. Diese Ziffer 5.2 beschreibt abschließend die Ansprüche des Kunden im Falle von Abweichungen.
6. Stornierung von Werbung
6.1 Sofern die Policies, ein Deckblatt (soweit vorhanden) oder ein Internetauftritt, welcher auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bezug nimmt, nichts anderes bestimmen, können beide Parteien jede Werbung jederzeit vor der Anzeigenauktion oder der Veröffentlichung (je nachdem welcher Zeitpunkt früher eintritt) stornieren. Der Kunde kann die Stornierung online in dem Konto des Kunden vornehmen, wenn die online Stornierungsfunktion verfügbar ist. Ist diese nicht verfügbar, kann der Kunde die Stornierung auch schriftlich (einschließlich E-Mail) vornehmen.
6.2 Bei Werbung, welche Teil des AdWords Programms ist und bei der die Stornierung online vorgenommen wird, endet die Anzeige kurz nach der Stornierung. Jede sonstige stornierte Werbung kann trotz der Stornierung veröffentlicht werden, wenn die Stornierung der Werbung erst nach Ablauf einer einschlägigen Frist erfolgt, welche dem Kunden zuvor von Google oder einem Partner mitgeteilt wurde. Der Kunde ist verpflichtet, Google für derart veröffentlichte Werbung zu bezahlen und etwaig anfallende Stornierungsgebühren zu tragen. Wenn es der Kunde versäumt, die Kreativen Inhalte für eine auf Reservierung beruhende Werbung innerhalb einer ihm zuvor mitgeteilten Frist zu übermitteln, ist der Kunde nach Wahl von Google verpflichtet, Google (i) die Kosten für die Werbung, als wenn diese veröffentlicht worden wäre oder (ii) eine Stornierungsgebühr zu zahlen.
7. Grenzen der Nutzung
Der Kunde verpflichtet sich, folgende Handlungen weder selbst vorzunehmen, noch vornehmen zu lassen oder Dritten zu gestatten: (i) Generierung automatischer, betrügerischer oder in sonstiger Weise ungültiger Einblendungen (impressions), Suchanfragen oder Klicks durch jedwede Methoden, einschließlich der Nutzung von Robots oder anderen automatischen Tools zur Generierung von Anfragen und/oder computergenerierten Suchanfragen und/oder unter unrechtmäßiger Verwendung von anderen Services oder anderer Software zur Suchmaschinenoptimierung; (ii) Verwendung automatischer Hilfsmittel, jeglicher Formen des Scrapings oder anderer Methoden zur Datenextraktion, um Zugang zu werbungsbezogenen Informationen von Google zu erhalten, ohne dass Google darin ausdrücklich schriftlich eingewilligt hätte, sowie die Abfrage solcher Informationen und die Sammlung in sonstiger Weise; (iii) Bewerbung von Substanzen, Dienstleistungen oder sonstigen Leistungen, Produkten und/oder Materialien, deren Bewerbung im Zielland, in dem die Werbung angezeigt, platziert oder sonst zugänglich gemacht werden soll, rechtswidrig oder sonst verboten ist; (iv) Verletzung der auf einem Google-Angebot veröffentlichten technischen Spezifikationen und/oder der Policies in ihrer jeweils geltenden Fassung; (v) Durchführung von Geschäftspraktiken, die im Zielland der Werbung unrechtmäßig sind.
8. Zahlung, Vergütung und Reporting
Wo verlangt, verpflichtet sich der Kunde, auf dem Deckblatt (soweit vorhanden) oder im Online-Werbesystem einen Maximalbetrag (einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer) anzugeben, den er für die Werbung aufwenden will ("Vertragsbudget"). Durch die Angabe eines Vertragsbudgets verpflichtet sich der Kunde nicht, dieses Vertragsbudget auszugeben. Der Kunde teilt Google auf diese Weise lediglich mit, dass er das Vertragsbudget nicht überschreiten möchte. Der Kunde ist ausschließlich verpflichtet, Beträge bis zur Höhe des Vertragsbudgets zu zahlen. Sofern einschlägig, wird der Kunde seine von Google nach freiem Ermessen bestimmte (und dem Kunden auf Anfrage mitgeteilte) Gesamtkreditgrenze nicht überschreiten. Google ist nicht verpflichtet, Werbung zu schalten, wenn dadurch die Kreditgrenze überschritten wird. Die Kreditgrenze kann von Google jederzeit nach freiem Ermessen geändert oder ganz zurückgezogen werden. Der Kunde verpflichtet sich, Google gemäß dem jeweils anwendbaren Preismodell zu bezahlen, das für den jeweils gewählten Typ der Werbung gilt, oder sicherzustellen, dass ein zuständiger Dritter zahlt. Der Kunde und Google vereinbaren eine Zahlungsmethode, die entweder auf dem Deckblatt (soweit vorhanden) oder im Online-Werbesystem festgehalten wird. Alle Preisangaben verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes geregelt. Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Beträge (einschließlich - soweit anfallend - der gesetzlichen Umsatzsteuer und aller weiteren Steuern und Abgaben, die von einer öffentlichen Stelle erhoben werden) in der Art und Weise zu zahlen, wie dies zwischen den Parteien vereinbart wurde. Google stellt online Rechnungen zum Abruf bereit. Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb der vereinbarten Zahlungsziele, ist Google berechtigt, für die Dauer des Verzugs Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Google ist berechtigt, die Minimalpreise für die Leistungen (soweit vorhanden) jederzeit zu ändern. Google berechnet die vom Kunden zu zahlende Vergütung allein auf der Grundlage der von Google erhobenen Daten und vorgehaltenen Aufzeichnungen. Google wird dem Kunden einen passwortgeschützten Zugang zum 24/7 Online-Reporting Informationssystem ermöglichen, über das der Kunde den Verlauf seiner Kampagne verfolgen kann. Rückvergütungen (soweit solche erfolgen) stehen im Ermessen von Google und erfolgen allein in Form von Gutschriften über Werbeleistungen auf Google-Angeboten oder, wenn der Kunde im voraus bezahlt hat, in bar. Google behält sich die Aufrechnung und Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten vor.
9. Ansprüche bei Display-Werbung
Google wird die zwischen den Parteien vereinbarte Gesamtanzahl an auf Reservierungen beruhender Display-Werbung bis zum Ende der Kampagne ausliefern. Falls Google dies nicht gelingt und der Kunde während des Anspruchszeitraums einen Anspruch erhebt, wird Google für die nicht ausgelieferte Display-Werbung keine Vergütung verlangen oder, falls der Kunde bereits bezahlt hat, wird Google dem Kunden nach Wahl von Google (i) eine Gutschrift über Werbeleistungen gewähren, (ii) die Display-Werbung zu einem späteren Zeitpunkt an einen vergleichbaren Platz ausliefern oder (iii) die Dauer der Kampagne verlängern. Diese Ziffer 9 beschreibt abschließend die Ansprüche des Kunden für nicht ausgelieferte Display-Werbung.
10. Pflichten des Kunden
Der Kunde stellt sicher, (i) dass alle Informationen, die der Kunde an Google übermittelt, vollständig, korrekt und aktuell sind; (ii) dass der Kunde über alle erforderlichen Rechte verfügt, um Google und den jeweiligen Partnern (soweit einschlägig) zu gestatten und zu ermöglichen, die Werbung des Kunden (einschließlich der Targets und aller Kreativen Inhalte) zu nutzen, zu hosten, zu cachen, zu routen, zu speichern, zu vervielfältigen, zu verändern, anzuzeigen, zu übermitteln und zu vertreiben ("Nutzung der Werbung"); entsprechende Rechte werden hiermit eingeräumt; und (iii) dass die Werbung und ihre Nutzung in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung und die Webseiten oder Zielseiten, von denen von der Werbung des Kunden aus verlinkt wird, (a) keine anwendbaren Gesetze oder sonstigen Vorschriften verletzen; (b) keine geistigen Eigentumsrechte, gewerblichen Schutzrechte oder sonstigen Rechte Dritter verletzen oder Inhalte enthalten, die p*rnographisch, obszön, beleidigend, gewalttätig oder in irgendeiner Weise missbräuchlich oder schädigend sind.
11. Haftungsfreistellung
Der Kunde stellt Google von sämtlichen Ansprüchen Dritter und daraus resultierenden Verantwortlichkeiten, Kosten und Schäden (einschließlich Anwaltsgebühren, Rechtsverfolgungskosten und Vergleichskosten) frei, soweit diese aus einer schuldhaften Verletzung der Verpflichtungen in den Ziffern 3.3, 3.4, 3.5, 7 und/oder 10 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen resultieren. Diese Haftungsfreistellung gilt sinngemäß auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen, verbundenen Unternehmen, gesetzlichen Vertreter, Angestellten sowie den Partnern von Google ("Freizustellende Personen"). Weitergehende Ansprüche von Google bleiben unberührt. Die Freistellungsverpflichtung gilt nur, wenn Google (i) den Kunden unverzüglich über den Anspruch informiert, (ii) dem Kunden angemessene Informationen und Unterstützung bei der Verteidigung gegen den Anspruch bietet und (ii) dem Kunden die volle Kontrolle über die Verteidigung und die Beilegung des Anspruchs gibt. Google und die Freizustellenden Personen können sich auf eigene Kosten mit Rechtsbeiständen ihrer Wahl an der Verteidigung des Anspruchs beteiligen.
12. Haftung
Google haftet unbeschränkt, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Google beruhen, in Fällen der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, sowie in Fällen der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. In sonstigen Fällen der leichten Fahrlässigkeit haftet Google nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Der Begriff der Kardinalpflicht bezeichnet dabei abstrakt solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In einem solchen Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren und typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Die Haftung wegen Unterbrechung, Störung oder sonstiger schadensverursachender Ereignisse, die auf Telekommunikationsdienstleistungen von Google oder Dritter, für die Google haftet, beruhen, ist beschränkt auf die Höhe des für Google möglichen Rückgriffs gegen den jeweiligen Anbieter der Telekommunikationsdienstleistungen. Google haftet nicht für die Funktionsfähigkeit der Telefonleitungen zum Server von Google, bei Stromausfällen oder bei Ausfällen von Servern, die nicht im Einflussbereich von Google stehen. Eine über das Vorstehende hinausgehende Haftung von Google ist ausgeschlossen.
13. Vertraulichkeit
13.1 Vorbehaltlich der Regelungen in den Ziffern 13.2 und 13.3, sind beide Parteien während der Laufzeit dieses Vertrages und für die Dauer von zwei Jahren nach Beendigung dieses Vertrages verpflichtet, vertrauliche Informationen der anderen Partei nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, die andere Partei hat hierzu vorher ihre schriftliche Einwilligung (einschließlich E-Mail) erteilt. Der Kunde ist allein für den Schutz der Vertraulichkeit bei der Nutzung seines Online Accounts durch Dritte verantwortlich. Vertrauliche Informationen sind insbesondere: (i) die Passwörter des Kunden, (ii) Werbung (einschließlich Targets und Kreativer Inhalte) vor deren Veröffentlichung; (iii) die Bestimmungen dieses Vertrages, (iv) jede andere Information über das Programm sowie den Zugang zu Technologien vor deren öffentlicher Bekanntgabe durch Google, die der Kunde von Google erhält und die bei der Bekanntgabe an den Kunden als "vertraulich", "confidential", als "Eigentum" oder "proprietary" von Google oder in ähnlicher Weise bezeichnet wurden sowie (v) Elemente des Programms, die nicht-öffentlich sind und als "Beta" oder "Ad Experiment" gekennzeichnet sind. Informationen, die öffentlich geworden sind, ohne dass der Bruch einer Geheimhaltungspflicht durch eine der Parteien vorlag oder die (a) der bekannt machenden Partei ohne Rückgriff auf die vertraulichen Informationen der anderen Partei bekannt wurden, (b) die die bekannt machende Partei rechtmäßig von einem Dritten erhalten hat oder (c) deren Bekanntmachung durch Gesetz, ein Gericht oder eine zuständige Behörde verlangt wird, gelten nicht als vertrauliche Informationen im Sinne dieser Vorschrift.
13.2 Sofern der Kunde für einen Inserenten Werbung erstellt und eine Werbekampagne für den Inserenten betreut, ist Google berechtigt, dem Inserenten sowie jeder dem Kunden nachfolgenden, vom Inserenten bestimmten dritten Partei, Zugang zu den Informationen in Bezug auf die Werbung des Kunden, die nicht die Abrechnung betreffen, zu verschaffen und ein Nutzungsrecht für diese Informationen einzuräumen.
13.3 Google ist berechtigt, vertrauliche Informationen des Kunden zu offenbaren an (i) vom Kunden bestimmte dritte Werbetreibende sowie (ii) an die Muttergesellschaft sowie Tochterunternehmen des Kunden und weiteren Tochterunternehmen der Muttergesellschaft des Kunden.
13.4 Google ist ferner berechtigt, Kontodaten, Kreditkartendaten oder sonstige Informationen, die der Kunde Google im Zusammenhang mit der Zahlung und Abrechnung unter diesem Vertrag mitgeteilt hat, an solche Unternehmen weiterzugeben, die im Auftrag von Google zum Zwecke der Bonitätsprüfung, zur Durchführung von Zahlungen und/oder bei der Verwaltung und Wartung des Kontos des Kunden tätig werden.
14. Laufzeit und Beendigung des Vertrages
14.1 Dieser Vertrag wird mit dem Annahmezeitpunkt wirksam und bleibt in Kraft bis zur Kündigung oder bis zum Erreichen des Beendigungszeitpunkts. Wenn ein Beendigungszeitpunkt festgelegt wurde, kann der Kunde mit vorheriger Zustimmung durch Google per E-Mail diesen Vertrag ebenfalls per E-Mail für zusätzliche Zeiträume von 90 Tagen (oder für eine sonstige, von Google akzeptierte Frist) ausdehnen.
14.2 Dieser Vertrag kann von beiden Parteien schriftlich (einschließlich E-Mail) mit sofortiger Wirkung gekündigt werden.
15. Folgen der Beendigung und der Stornierung von Werbung
Nach der Beendigung dieses Vertrages gilt Folgendes: (i) Wenn der Kunde neue Kampagnen erstellt oder das Programm anderweitig weiter benutzt, so ist er weiterhin an die Bestimmungen dieses Vertrages gebunden, als wenn der Vertrag nicht beendet worden wäre (einschließlich der Verpflichtung zur Zahlung der durch die Benutzung des Programms angefallenen Vergütung); (ii) Bis der Kunde seine Werbung in Übereinstimmung mit Ziffer 6 storniert, ist der Kunde an die Bestimmungen dieses Vertrages weiter gebunden und muss die für diese Werbung anfallende Vergütung bezahlen; (iii) Der Kunde bleibt verantwortlich für die Bezahlung fälliger Vergütung, die zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt wurde; (iv) Jede der Parteien ist verpflichtet, der anderen Partei auf Anforderung vertrauliche Informationen der anfordernden Partei zurück zu geben und (v) Google ist berechtigt, nach freiem Ermessen von Google jedes Konto des Kunden innerhalb des Programms zu deaktivieren oder zu schließen.
16. Abtretung
Die Parteien sind zur Abtretung oder sonstigen Übertragung der Rechte und/oder Pflichten unter dem Vertrag nur mit der vorherigen schriftlichen Einwilligung der jeweils anderen Partei berechtigt, die diese Partei nur aus sachlich gerechtfertigtem Grund verweigern oder verzögern darf. Google ist darüber hinaus berechtigt, seine Rechte und/oder Pflichten unter dem Vertrag ohne eine solche Einwilligung des Kunden an ein verbundenes Unternehmen im Sinne von §§ 15 ff. Aktiengesetz oder an einen Erwerber aller oder eines substantiellen Teils der Vermögenswerte von Google abzutreten oder sonst zu übertragen.
17. Höhere Gewalt
Mit Ausnahme der Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen haftet keine Partei der anderen Partei für die Nichterfüllung oder den Verzug mit Leistungspflichten unter dem Vertrag, soweit die Nichterfüllung oder der Verzug auf Umständen beruht, die außerhalb der Kontrolle der jeweiligen Partei liegen. Solche Umstände schließen insbesondere ein: Höhere Gewalt durch Naturereignisse, Krieg, Terrorismus, Aufstände, Streiks und/oder Aussperrungen, sowie den Ausfall der allgemeinen Stromversorgung und Telekommunikationsleitungen.
18. Schlussbestimmungen
Dieser Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung der Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand dar und geht allen früheren Verträgen, Angaben oder Vereinbarungen jeglicher Art mit Bezug auf den Vertragsgegenstand vor. Die Policies können von Google jederzeit geändert werden, soweit diese Änderungen für das Programm im Allgemeinen gelten und dem Kunden gegenüber zumutbar sind. Ergänzungen oder Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen schriftlich (einschließlich E-Mail) und durch ordnungsgemäß bevollmächtigte Person beider Parteien vorgenommen oder müssen vom Kunden online angenommen werden. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder der Vertrag eine Lücke aufweisen, so berührt dies die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht. An Stelle der unwirksamen Bestimmung oder zu Ausfüllung der Lücke gilt mit Rückwirkung diejenige wirksame und durchführbare Bestimmung als vereinbart, die rechtlich und wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt hätten, wenn sie diesen Punkt beim Abschluss des Vertrages bedacht hätten. Durch diesen Vertrag wird weder ein gesellschaftsrechtliches Verhältnis, ein Joint Venture noch ein Handelsvertreterverhältnis begündet und keine Partei ist bevollmächtigt oder in sonstiger Weise berechtigt, die andere Partei vertraglich zu binden, in ihrem Namen Verträge zu schließen oder eine Haftung oder sonstige Verantwortlichkeit gegenüber Dritten zu begründen. Soweit nicht ausdrücklich anders bestimmt, sind alle förmlichen Mitteilungen an die in diesem Vertrag (oder im Online-Werbesystem) genannten Adressen mit einer Kopie an die Rechtsabteilung zu richten und zwar (a) als Telefax mit einer Kopie via Briefpost oder (ii) als Kuriersendung. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Mitteilung ist der Eingang der Erklärung. Auf Seiten von Google bedarf die Willenserklärung zum Vertragsschluss für ihre Wirksamkeit nicht der eigenhändigen Unterschrift, insoweit reicht z.B. eine mechanisch hergestellte Unterschrift oder Faksimile aus, soweit dem nicht ein gesetzliches Formerfordernis entgegensteht.
19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Hamburg.
October 6, 2009